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News-Ticker

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Bekanntmachungen / B-Pläne

Öffentliche Bekanntmachung

Bürgermeisterwahl im Jahr 2027 

 

Aufforderung an die Parteien und Wählervereinigungen in der Gemeinde Dreiheide zur Einreichung von namentlichen Vorschlägen für die Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses

Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Parteien und Wählervereinigungen,

die Gemeinde Dreiheide lädt hiermit alle anerkannten Parteien und Wählervereinigungen ein, namentliche Vorschläge für die Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses zu unterbreiten.

Zur Vorbereitung und Durchführung der 2027 stattfindenden Bürgermeisterwahl in Dreiheide sind gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen durch den Gemeinderat der Vorsitzende / die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses und dessen Stellvertreter/in sowie zwei bis sechs Beisitzer/innen und deren Stellvertreter/innen in gleicher Zahl zu wählen. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sind ehrenamtlich tätig und werden aus den Wahlberechtigten der Gemeinde Dreiheide und den Gemeindebediensteten gewählt.

Der Gemeindewahlausschuss leitet die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Dreiheide und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.

Ich fordere hiermit alle in der Gemeinde Dreiheide vertretenen Parteien und Wählervereinigungen auf, namentliche Vorschläge für die Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses bis spätestens 20. September 2026 an folgende Adresse einzureichen:

Gemeindeverwaltung Dreiheide, Schulstraße 4, 04860 Dreiheide OT Süptitz,

E-Mail:  

Der jeweilige Vorschlag soll nachfolgende Angaben enthalten:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, ggf. Telefonnummer, E-Mail-Adresse

Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Außerdem dürfen Bewerber und Vertrauenspersonen für die Kommunalwahlen nicht dem Gemeindewahlausschuss angehören. Ich bitte die Parteien und Wählervereinigungen, dies bei Ihren Vorschlägen entsprechend zu berücksichtigen.

 

Dreiheide, 20.08.2026

 

Karsta Niejaki

Bürgermeisterin

 

Auszug: Kommunalwahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. April 2018 (SächsGVBl. S. 298), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist

§ 9 Gemeindewahlausschuss

(1) 1 Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und zwei bis sechs Beisitzern. 2 Den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter sowie die Beisitzer und Stellvertreter der Beisitzer in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. 3 Bei der Wahl der Beisitzer und Stellvertreter der Beisitzer sollen nach Möglichkeit die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählervereinigungen angemessen berücksichtigt werden.

(2) 1 Der Gemeindewahlausschuss ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und mindestens zwei Beisitzer oder Stellvertreter anwesend sind. 2 Bei Abstimmungen entscheidet Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. 3Im Übrigen gelten für den Geschäftsgang und die Beschlussfassung die Vorschriften für den Gemeinderat entsprechend.

(3) Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses.

(4) Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses bestellt den Schriftführer und die erforderlichen Hilfskräfte.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3818-Kommunalwahlgesetz#p9 

Bebauungsplan Kleine Maasen

 

Baugrundstücke Kleine Maasen

Entwurf der Teilfortschreibung "Erneuerbare Energien" (Regionalplan) des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen

Bebauungsplan der Gemeinde Dreiheide - "Ersatzneubau Kindertagesstätte Weidenhain" 

Auslage - Vorentwurf Bebauungsplan „Ersatzneubau Kindertagesstätte Weidenhain“ - frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 


Bebauungsplan „Industriegebiet und Sondergebiet Holzimpulszentrum Torgau“ der Gemeinde Dreiheide

Bürgerbeteiligung Sachsen - Beteiligungsportal Gemeinde Dreiheide

 


Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes 1. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet und Sondergebiet Holzimpulszentrum Torgau“

Regionalplan Leipzig-Westsachsen - "Teilfortschreibung Erneuerbare Energien"

Lärmaktionsplan der Gemeinde Dreiheide

Genehmigung des Bebauungsplanes der Gemeinde Dreiheide „Wohnbebauung Kleine Maasen“ im Ortsteil Weidenhain

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

B-Plan "Wohnbebauung Kleine Maasen" Weidenhain - Beteiligung der Öffentlichkeit

Entwurf B-Plan mit Anlagen

Frühzeitige Bürgerbeteiligung - zum B-Plan Wohnbebauung Kleine Maasen Weidenhain

Auslegung Planvorentwurf vom 28.10.2022

 

Die Gemeinde Dreiheide fasste am 22.02.2022 den Aufstellungsbeschluss Nr. 09/22 für den B-Plan Kleine Maasen in Weidenhain, welcher geändert wurde mit Beschluss Nr. 05/23 vom 28.03.2023.

 

Der Planvorentwurf kann bis zum 27.09.2023  eingesehen werden. Enstprechende Anmerkungen können innerhalb dieser Frist der Gemeinde schriftlich bekannt gemacht werden.

Bekanntmachung Vorentwurf

Storchennest in Weidenhain

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Pflegeelterngesucht

Publizität von Fördermaßnahmen

Vorhaben im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie 

Sanierung der bestehenden Kita und Schaffung eines neuen Bürgertreffpunktes im Gutshaus Großwig

Dorf- und Sportplatz Weidenhain

Kinderspielplatz Weidenhain

 Beleuchtung SED-Weg

Erneuerung Gutshofmauer Großwig

Umzäunung Sportplatz Großwig

Barrierefreier Zugang und Einbau Behinderten WC in der Turnhalle Weidenhain

Sanierung Bockwindmühle Großwig

Umbau WC Grundschule Weidenhain

Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen

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Das aktuelle Amtsblatt der Gemeinde Dreiheide

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